Gerichtsbarkeit in alter Zeit

Der Stand Zürich ordnete gelegentlich die härteste aller Strafarten an und führte Hinrichtungen durch. Es waren zwischen 1400 und 1865 deren 1454 dokumentierte, vollzogene Todesurteile. Die Tatsache, dass das «lange Jahrhundert» Ende des 16. Jahrhunderts mit einer Klimaverschlechterung und der daraus folgenden Not eingeleitet wurde, führte zu einer wahren Explosion von Hexenverfolgung. So wurden in der Zeit zwischen 1571 und 1598 37 der 79 der Hexerei angeklagten Frauen verbrannt.

Am 18. Juli 1577 endete auch Anna Burckhard von Höngg auf dem Scheiterhaufen. Sie hatte gestanden, dass sie sich wegen grosser Armut und Mangel mit dem «Belzibock» eingelassen habe. So wurde sie wegen angeblicher erwiesener Hexerei an die Sihl hinausgeführt und dort auf einer «Hurd», angebunden an eine «Stud», verbrannt.

Wir schreiten den Weg der verurteilten Anna Burckhard zur Hinrichtungsstätte «zur Sihl auf das Grien» nochmals ab und befassen uns mit der Gerichtsbarkeit jener Zeit. Eine andere Form dieser Führung ist, dass an verschiedenen Standorten die Gerichtsbarkeit im Stande Zürich thematisiert wird.

Diese Führung ist nicht für einen geselligen Anlass geeignet. Deshalb sind Vorabsprachen betreffend Anlass, Teilnehmerkreis, Alter usw. unerlässlich. Der Veranstalter wird aufgrund dieser Informationen entscheiden, ob er die Führung durchführt.

Gerichtsbarkeit-Ausschreibung

Führung buchen